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Brauchen Netzbetreiberinnen für neue Antennen oder Anpassungen an bestehenden Antennen eine Bewilligung?

Wenn eine Mobilfunkbetreiberin eine neue Antenne erstellen oder eine bestehende anpassen will, muss sie der zuständigen Behörde der Gemeinde oder des Kantons mit dem Bewilligungsgesuch ein Standortdatenblatt einreichen. In diesem werden technische Informationen wie die Senderichtungen und die maximal zulässigen Sendeleistungen deklariert. Damit kann die Behörde die Einhaltung der Grenzwerte kontrollieren (→ siehe auch Frage «Wie wird die Strahlung der Antennen von den Behörden kontrolliert?»). Die Konzession verpflichtet die Netzbetreiberinnen zudem, dem BAKOM alle zwei Wochen die aktuellen Betriebsdaten zu melden. So kann dieses die Einhaltung der Konzession kontrollieren und die störungsfreie Nutzung des Fernmeldeverkehrs sicherstellen.