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Wie wird das Mobilfunknetz geplant?

Die Netzbetreiberinnen planen ihre Mobilfunknetze eigenständig. Sie streben dabei eine möglichst hohe Verbindungsqualität und gute Netzabdeckung an. Bei der Planung sind die Vorgaben der Konzession sowie die umwelt-, bau- und raumplanungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Grenzwerte der NISV, Zonenpläne, Schutz des Ortsbildes).

Welche Mobilfunktechnologien dürfen eingesetzt werden?

Die Mobilfunkkonzessionen sind unabhängig von der verwendeten Technologie (2G, 3G, 4G, 5G, usw.). Die Netzbetreiberinnen sind daran interessiert, konkurrenzfähige Produkte anzubieten und setzen die für sie am besten geeigneten Technologien ein. So wird auch sichergestellt, dass die Frequenzen effizient genutzt werden.

Brauchen Netzbetreiberinnen für neue Antennen oder Anpassungen an bestehenden Antennen eine Bewilligung?

Wenn eine Mobilfunkbetreiberin eine neue Antenne erstellen oder eine bestehende anpassen will, muss sie der zuständigen Behörde der Gemeinde oder des Kantons mit dem Bewilligungsgesuch ein Standortdatenblatt einreichen. In diesem werden technische Informationen wie die Senderichtungen und die maximal zulässigen Sendeleistungen deklariert. Damit kann die Behörde die Einhaltung der Grenzwerte kontrollieren (→ siehe auch Frage […]

Wie stellen die Netzbetreiberinnen die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb sicher?

Auf Empfehlung des BAFU haben die Mobilfunkbetreiberinnen Qualitätssicherungssysteme eingerichtet. Diese vergleichen für jede Antenne regelmässig, ob die bewilligten Werte (z. B. Senderichtung und maximale Sendeleistung) eingehalten werden. Abweichungen müssen innert 24 Stunden behoben werden, sofern dies durch Fernsteuerung möglich ist, andernfalls innerhalb einer Arbeitswoche. Unabhängige Stellen überprüfen die Qualitätssicherungssysteme periodisch und die Netzbetreiberinnen haben den Behörden […]